Pauschalurlauber können bei verschobenem Flug Preis mindern
von Reise Team
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Eine Änderung der Flugzeiten ist für Pauschalreisende ärgerlich. Auf eine Preisminderung dürfen sie in den meisten Fällen aber nicht hoffen – es sei denn, die Verschiebung übersteigt eine bestimmte Stundenzahl.
Berlin (dpa/tmn) – Wenn sich ein Flug stark verschiebt, können Pauschalurlauber ein wenig Geld zurückverlangen. Die Verschiebung eines Flugs um bis zu vier Stunden ist nach aktueller Rechtslage zwar hinzunehmen, erklärt die Zeitschrift «Finanztest». Ab der fünften Stunde liegt jedoch ein Reisemangel vor.
Gleiches gilt, wenn sich der Abflughafen ändert. Bei einer Flugzeitänderung ist ab Stunde fünf pro angefangener Stunde ein Nachlass von fünf Prozent des Tagesreisepreises angemessen. Bei einer 14-tägigen Reise für 1400 Euro und einer Änderung von zehn Stunden sind das 30 Euro, rechnet die Zeitschrift vor.
In jedem Fall muss der Veranstalter den Urlauber über die Änderung der Flugzeit informieren, etwa per Brief oder E-Mail. Wer später eine Minderung geltend machen will, sollte innerhalb der angegebenen Frist antworten. Betroffene sollten dabei erklären, dass sie an der ursprünglichen Zeit festhalten möchten und sich bei einer Verlegung eine Minderung des Reisepreises vorbehalten, raten die Experten.
Es gibt noch eine zweite Möglichkeit: Wer – zum Beispiel als Familie mit kleinen Kindern – die neuen Flugzeiten nicht akzeptieren möchte, kann vom Reisevertrag zurücktreten. Auch hier gilt: Dies ist dem Veranstalter schnell mitzuteilen. Schweigt der Urlauber, akzeptiert er damit die Änderungen.
Verspätet sich die Ankunft am Urlaubsort wegen eines geänderten Fluges um mehr als drei Stunden, kann Reisenden außerdem eine Entschädigung von der Airline nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zustehen. Dies gilt aber nicht, wenn die Änderung der Flugzeit 14 Tage vor Abflug oder früher mitgeteilt wurde.
Reise-Ratgeber zum Impfschutz für Urlaub in fernen Ländern
von Reise Team
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Bei aller Vorfreude auf den nächsten Sommerurlaub in fernen Ländern sollten Reisende den Impfschutz nicht vergessen. Dieser sollte bereits einige Zeit vor der Reise sichergestellt sein. Wir informieren über gefährliche Gebiete und geben Tipps.
Düsseldorf.. Im Urlaub zieht es wieder viele Reisende in die Ferne. Es locken sonnengeflutete Strände oder tropische Wälder in exotischen Ländern. Doch bei aller Vorfreude darf der Impfschutz nicht vergessen werden, sonst kann der Urlaub mit einer bösen Überraschung enden. Daher ist es ratsam, vor dem Reiseantritt ausreichend Informationen über mögliche Gesundheitsgefahren des jeweiligen Reisegebietes einzuholen.
Je früher, desto besser
Zum Beispiel geben Reisemediziner, Tropeninstitute oder Krankenkassen Auskunft darüber, welche Impfungen für welches Land vorgenommen werden sollten oder sogar muss. Impfungen sind vor allem rechtzeitig durchzuführen, damit der Impfschutz bereits von Reisebeginn an sichergestellt ist. Als Faustregel gilt: je früher, desto besser.
So verlangen beispielsweise manche Immunisierungen mehrere Spritzen nach einem genauen Zeitplan, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten. Dies kann einen Zeitraum von mehreren Wochen einnehmen. Aber auch kurz entschlossenen Last-Minute-Urlaubern wird geraten, sich noch vor dem Abflug eine Injektion geben zu lassen. Das ist besser als gar kein Impfschutz. Über die Kostenübernahme der Vorsorgemaßnahmen sollten sich die Reisenden bei ihrer Krankenkasse informieren. Standardimpfungen werden in der Regel von den Kassen bezahlt, die Kosten für alle anderen Impfungen müssen meistens selbst übernommen werden. Welche Reiseimpfungen durchzuführen sind, hängt vom jeweiligen Urlaubsziel und der eigenen körperlichen Verfassung ab. So reagieren besonders Kinder, immungeschwächte Personen und Menschen im Alter von über 60 Jahren auf Krankheitserreger.
Vorsicht bei niedrigen Hygienestandards
Es gibt Krankheiten auf anderen Kontinenten, die dort deutlich weiter verbreitet sind als in Europa, wie zum Beispiel Cholera. Hierbei handelt es sich um eine durch das Bakterium Vibrio cholerae verursachte Durchfallerkrankung. Sie tritt vor allem in Afrika, Südamerika und Südostasien auf. Betroffen sind insbesondere Länder mit niedrigen Hygienestandards. Die Bakterienübertragung erfolgt durch mit Fäkalien verseuchtes Trinkwasser. Neben der Impfung ist daher das Beachten der Hygieneregeln die beste Vorbeugung gegen Cholera. Informationen zu Präventivmaßnahmen stehen unter anderem in jedem örtlichen Gesundheitsamt oder beim Auswärtigen Amt zur Verfügung.
Ebenfalls in warmen Ländern mit schlechten Hygienebedingungen tritt Typhus auf. Typhus wird durch Bakterien aus der Salmonellen-Familie ausgelöst. Das bis zu 40 Grad ansteigende Fieber soll von starken Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel begleitet werden. Nach ein bis zwei Wochen können schwere Durchfälle auftreten. Die Typhus-Impfung ist für Reisen in Länder mit unzureichender Hygiene und Trinkwasserversorgung angebracht. Ein erhöhtes Risiko besteht in Gebieten Asiens und Nordafrikas, dort soll Typhus ständig auftreten.
Kein Impfschutz bei Malaria
Bei Reisen in subtropische Länder sollten auch einige Schutzmaßnahmen beachtet werden. Dort kann das Malariarisiko besonders hoch sein. Die Erkrankung beginnt meist plötzlich mit Kopf- und Gliederschmerzen, Frösteln, Hitzegefühl und Fieber. Malaria gleicht anfangs oft einer Grippe. Impfschutz gegen Malaria gibt es bislang noch nicht, aber ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden hilft laut dem Centrum für Reisemedizin das Malariarisiko zu verringern. So sollte man sich in der Dämmerung und nachts in mückengeschützten Räumen aufhalten, zum Beispiel in Räumen mit Klimaanlage: Mücken fliegen nicht vom Warmen ins Kalte. Außerdem ist beim Aufenthalt im Freien abends und nachts körperbedeckende Kleidung wie lange Ärmel und lange Hosen zu tragen. Insektenabwehrende Mittel sind an unbedeckten Hautstellen wie Handgelenke und Nacken aufzutragen. In Hochrisikogebieten ist unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Empfehlenswert kann zudem die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten sein, hierzu sollte der Arzt oder Apotheker um Rat gefragt werden. Chinin wird entgegen einiger Vermutungen nicht zur Vorbeugung von Malaria eingenommen, sondern unter Umständen zur Behandlung.
Der Urlaub- und Reiseratgeber
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Herzlich willkommen auf dem Urlaub- und Reiseratgeber!
Bei all dem Stress auf Arbeit und daheim ist es kein Wunder, dass man ab und zu eine Auszeit benötigt und genau diese sollten Sie sich auch nehmen. Ohne Frage gehört der Urlaub zur schönsten Zeit des Jahres und endlich haben Sie wieder einmal die Möglichkeit eine schöne Zeit mit ihrem Partner zu verbringen, oder mit der ganzen Familie beisammen zu sein. Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Infos rund um ihre nächste Reise und finden nicht nur Tipps für schöne Urlaubsländer, sondern auch worauf Sie bei der Buchung achten müssen.
Schöne Urlaubsziele gibt es auf der ganzen Welt und während es einige eher in die großen Metropolen wie London, New York und Paris zieht, gibt es auch geeignete Angebote im Bereich Strandurlaub. Für jede Geschmack und Geldbeutel sollte das richtige so schnell gefunden sein und selbst mit wenig Geld können Sie heute ein paar schöne Tage fernab von daheim verbringen. Bevor es an die Buchung geht ist es ratsam, dass Sie erst einmal genau den Ablauf ihres Urlaubes planen. Wo möchten Sie gerne hin und was erwarten Sie von Ihrem perfekten Urlaub? Sonne, Strand und Meer, oder Abenteuer pur und soviel Kultur wie möglich- in jedem Fall werden Sie fündig!
Auf den einzelnen Seiten finden Sie nicht nur allgemeine Informationen, sondern auch ein paar Tipps und Tricks, wenn es um die Freizeitgestaltung vor Ort geht. Zudem bekommen Sie auch einen ersten Einblick über die aktuellen Angebote und Möglichkeiten. Es muss nicht immer die große Hotelanlage sein, sondern mittlerweile gibt es auch eine Vielzahl von kleinen Pensionen und privaten Ferienhäusern, welche Sie mieten können.
Mit der perfekten Vorbereitung steht ihrem Urlaub in Amerika, Europa oder Asien nichts mehr im Wege und Sie können sicher sein, dass der Aufenthalt im Urlaubsland unvergesslich wird und Sie diese erholsamen Tage nicht mehr so schnell vergessen werden.
Wir wünschen unseren Lesern viel Spaß beim lesen und durchstöbern der Seite.
Fliegen mit Baby oder Kind: Die besten Tipps
von Reise Team
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Während der Elternzeit in den Urlaub zu fliegen wird immer beliebter. Doch bei der Buchung, im Flugzeug oder bei einer Stornierung sollten Familien einige Stolperfallen meiden
Noch mal vier Wochen Amerika, bevor die Elternzeit vorüber ist? Gerade für Familien mit Baby oder Kleinkindern bietet sich eine Fernreise an. Mama oder Papa ist in Elternzeit und das Kind reist noch sehr günstig. Doch es gibt einiges, was beim Fliegen mit dem Nachwuchs zu beachten ist. Neben gesundheitlichen Aspekten – manche Ärzte raten zum Beispiel, dass Babys erst ab dem fünften Lebensmonat fliegen sollen – gibt es praktische Tipps für Flugreisen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Buchung
Die Zeiten, in denen kleine Kinder fast umsonst mitfliegen konnten, sind vorbei. „Die Fluggesellschaften streichen Ermäßigungen oder verlangen Geld für die Sitzplatzreservierung“, schreibt die Stiftung Warentest. Babys reisen oft nicht mehr gratis, auch wenn sie auf dem Schoß der Eltern sitzen. Die meisten Fluggesellschaften verlangen zwischen zehn und zwanzig Prozent des normalen Ticketpreises oder eine festgesetzte Summe. Soll das Baby einen eigenen Sitzplatz haben oder wird es im Urlaub zwei Jahre alt, wird teilweise der volle Flugpreis fällig. Einige Gesellschaften gewähren keinerlei Rabatt, bei einigen anderen gibt es wenigstens 20 Prozent Nachlass auf den Nettoflugpreis.
Birgit Jork-Käferlein
Birgit Jork-Käferlein ist Kinder- und Jugendärztin aus Prien am Chiemsee
© W&B/Privat
Oft lohnt sich aber eine frühe Buchung. Dann können Eltern für lange Strecken die Flugzeiten so wählen, dass das Kind während des Fluges schläft. Wer mit einem kleinen Baby fliegt, sollte sich um einen der raren Plätze in der ersten Reihe bemühen. Denn für Säuglinge gibt es auf Mittel- und Langstreckenflügen auch die Möglichkeit, in einem kleinen, mobilen Bettchen zu schlafen. Allerdings jeweils meist nur eines, was von Nachteil sein kann, wenn eine Familie mit mehreren Babys fliegt. Deshalb gilt oft: Pro Baby muss ein Erwachsener mitfliegen. Dass eine Zwillings-Mama alleine mit zwei Kleinen zu den Großeltern fliegt, ist meist nicht möglich.
Bei Online-Buchungen gilt: Zur Reservierung des Bassinets am besten die Kundenhotline der Fluggesellschaft anrufen. Sinnvoll ist, gleich abzuklären, bis zu welchem Alter das Baby im mobilen Bettchen schlafen kann. Das ist nämlich abhängig von der Fluggesellschaft – manche gehen nach Alter des Säuglings, andere nach Größe und Gewicht. Wichtig: Billigflieger bieten in der Regel keine Baby-Bassinets an.
Und Achtung: Für die Reservierung spezieller Sitzplätze fallen bei einigen Airlines Kosten an. Außerdem wichtig: Kinder brauchen eigene Reisedokumente. Es reicht nicht, sie in den Pass der Eltern einzutragen.
Martin Sperber
Martin Sperber ist Luftfahrtexperte beim TÜV Rheinland in Köln
© W&B/Privat
Am Flughafen
Eltern sind mit Gepäck, Baby und Kleinkind am Flughafen schnell gestresst. Mit ein paar Tricks geht es leichter. So bieten viele Fluggesellschaften einen Vorabend-Check-in an. Wer in der Nähe des Flughafens wohnt, kann abends einfach seine Gepäckstücke abgeben und hat am nächsten Tag nur noch das Handgepäck.
Meist muss der Kinderwagen als Sperrgepäck aufgegeben werden. Damit Eltern in der Zeit nicht ohne Wagen sind, bieten viele Flughäfen einen Leihservice. Die geliehenen Buggys lässt man am Einstieg einfach stehen. Bei manchen Gesellschaften und Flughäfen dürfen zusammenklappbare eigene Wagen mit bis zum Einstieg. Sie werden als Letztes ins Flugzeug geladen und stehen nach der Landung am Einstieg bereit. Werden Kinderwagen oder Buggy beim Transport oder im Gepäckraum beschädigt, muss das Luftfahrtunternehmen dem Reisenden laut Montrealer Abkommen den entstandenen Schaden ersetzen. Die genaue Höhe berechnet sich danach, was die Gegenstände noch wert waren. Es gibt also nicht den Neupreis, etwa eines Kinderwagens, wieder.
Auf den meisten deutschen Flughäfen gibt es Kinderecken, in denen der Nachwuchs vor dem Abflug oder nach der Ankunft eine Runde toben kann. Manche Flughäfen wie München oder Hamburg bieten kindgerechte Waschräume mit Wickeltisch oder Restaurants mit Kindermenüs an, andere haben Gepäckwagen mit Kindersitzen oder Räume für stillende Mütter.
Tipp: Auf den Seiten der jeweiligen Flughäfen gibt es meist eine extra Rubrik für Familien oder das Reisen mit Kindern. Dort sind die Angebote des jeweiligen Flughafens zu finden.
Kerstin Führer
Kerstin Führer hat das Online-Reiseportal KidsAway.de gegründet und den Ratgeber „Fliegen mit Baby“ geschrieben. Sie lebt in Kassel
© W&B/Privat
Das Handgepäck
Ins Handgepäck von Eltern gehören eine ganze Reihe Dinge. So empfiehlt der Flughafen Frankfurt eine Decke gegen die kühle Luft aus der Klimaanlage, dicke Socken, das Lieblingskuscheltier, Windeln, Feuchttücher, Wechselsachen für Eltern und Baby, Plastiktüten für alte Windeln oder schmutzige Kleidung. Dazu kommen Nuckel und Fläschchen. Das gilt auch für Stillkinder.
Wenn das Kleine während Start und Landung nicht gestillt werden kann, hilft ein Fläschchen. Denn dem Säugling könnten die oberen Atemwege wie Ohrtrompete und Mittelohr Probleme bereiten. Beides ist zwar bereits voll entwickelt, jedoch altersgemäß noch sehr klein. Die Folge: Babys fällt der Druckausgleich schwer. Durch Schlucken und Saugen wird er automatisch wiederhergestellt. Daher empfiehlt die Kinder- und Jugendärztin Birgit Jork-Käferlein aus Prien am Chiemsee, den Säugling bei Start und Landung an die Brust zu legen, ihm Fläschchen oder Schnuller zu geben. Ist das Kind erkältet, sollten Eltern sicherheitshalber vor der Reise noch mal mit ihm zum Kinderarzt gehen. Bei leichtem Schnupfen am besten kurz vor Abflug und Landung abschwellende Nasentropfen geben. „Definitiv nicht fliegen sollte ein Baby, wenn es unter einer akuten, eventuell auch fieberhaften Atemwegserkrankung wie etwa einer Mittelohrentzündung leidet“, so Birgit Jork-Käferlein.
Ebenfalls ins Handgepäck gehören notwendige Medikamente sowie ausreichende Mengen an Baby-Nahrung für den gesamten Flug, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist. Die meisten Gesellschaften halten zwar Gläschen bereit, aber zur Sicherheit lieber genügend einpacken. Familien mit Baby dürfen Babynahrung und Medikamente in der Regel im Handgepäck mitnehmen, ohne dass dies durch die Sicherheitskontrolle beanstandet wird.
Für ältere Kinder sollte gerade auf Flügen ohne Mahlzeiten genügend Essen ins Handgepäck. Belegte Brötchen, Müsliriegel oder Obst werden mit Blick auf die Wolken schnell aufgefuttert. Ganz wichtig: Spielzeug! Kinder brauchen in ihrem engen Sitz genügend Unterhaltung. Neben Büchern, Papier und Stiften vertreiben kleine Spiele oder Hörbücher die Zeit.
Tipp: Auch ohne eigenen Sitzplatz haben Babys meist die gleichen Freigepäckmengen wie Erwachsene. Ausnahme sind die Billigfluglinien, bei denen für Erwachsene genauso wie für Kinder das Gepäck hinzugebucht werden muss. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, welche Bedingungen gelten.
Im Flugzeug: Am besten mit Kindersitz
Familien dürfen häufig zuerst in den Flieger. Das klingt toll. Aber meist dauert es sehr lange, bis alle Passagiere eingestiegen sind und der Flug endlich startet. Es lohnt sich, die Kleinen so lange wie möglich toben zu lassen.
Während Start und Landung werden Kinder ohne eigenen Sitzplatz mit einem extra Gurt auf dem Schoß der Eltern angeschnallt: einem sogenannten Loop-Belt, einem Schlaufengurt, der am Gurt des Erwachsenen eingeklinkt wird. Nach Einschätzung des TÜV Rheinland ist der Loop-Belt aber alles andere als sicher. „Im Fall von Turbulenzen oder einer Notlandung können durch den Schlaufengurt immense Kräfte auf den Bauchraum der Kinder wirken und schwere innere Verletzungen hervorrufen“, sagt Martin Sperber, der Luftfahrtexperte beim TÜV Rheinland ist.
Kinder gar nicht anzuschnallen löst das Problem allerdings auch nicht: Tests zeigen, dass es für Eltern unmöglich ist, ihr Kind bei einem Crash festzuhalten – so wie im Auto auch. Sperber empfiehlt daher, auch für Kinder unter einer Körpergröße von 1,25 Metern einen eigenen Sitzplatz zu buchen. Und gleichzeitig einen für die Luftfahrt zugelassenen Auto-Kindersitz zu verwenden. Erkennbar sind diese Sitze am TÜV-Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“. In der Regel müssen Eltern einen solchen Kindersitz selbst mitbringen. Das geht aber eben nur, wenn für das Baby ein Sitzplatz gebucht wurde. Dafür berechnen die Airlines den regulären Kindertarif. Sie erhalten ihn für Kinder unter zwei Jahren bei Online-Buchungen meist über die Kundenhotline des Reiseportals, der Fluggesellschaft oder ansonsten in einem Reisebüro.
So können sie auch den Platz in den Eltern-Kind-Reihen reservieren. „Sitzt das Kind im eigenen Kindersitz, ist der Flug meist auch für alle entspannter“, sagt Kerstin Führer aus Kassel, Gründerin des Online-Reiseportals KidsAway.de. „Das Kind weint wahrscheinlich weniger und schläft mehr.“ Wichtig sei, vorab sicherzustellen, dass auf allen Flugabschnitten der Reise die Nutzung des Autokindersitzes erlaubt ist: „Das gilt insbesondere bei Pauschalflügen, bei denen Flugabschnitte von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden können.“ Sicherheitshalber sollten sich Eltern einen Beleg für die Nutzung des mitgebrachten Kindersitzes mitnehmen – sei es ein Papierausdruck der entsprechenden Internetseite der Fluggesellschaft oder eine schriftliche Bestätigung vom Kundenservice. Autositze werden übrigens genau wie Kinderwagen und Buggys ohne Aufpreis mitgenommen.
Haben die Eltern ein mobiles Babybettchen gebucht, wird das sogenannte Babybassinet nach dem Start von den Flugbegleitern an der Trennwand in den Eltern-Kind-Reihen vor dem Sitz des mitreisenden Elternteils aufgehängt und vor der Landung wieder abgebaut. „Aus Sicherheitsgründen müssen Eltern ihr Baby während des Starts und der Landung sowie bei Turbulenzen aus dem Körbchen nehmen und in seinen Sitz setzen oder es mit dem Schlaufengurt am Sicherheitsgurt auf ihrem Schoß fixieren“, erklärt Reise-Expertin Führer.
An Bord sollten die Kleinen viel trinken, denn die Kabinenluft ist teilweise etwas trocken. Stillkinder sollten insbesondere bei Langstreckenflügen öfter angelegt werden. Wenn Brei oder Fläschchen an Bord zubereitet werden, rät Kerstin Führer, das Kabinenpersonal um abgefülltes Flaschenwasser zu bitten. „Wasser aus der Flugzeugküche wird meist nicht ausreichend erhitzt und ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung deshalb nicht zu empfehlen.“
Wenn man nicht fliegen kann
Wenn der Nachwuchs am Abend vor der Reise Fieber oder Durchfall bekommt, muss der Flug häufig ausfallen. Gut zu wissen, dass Fluggäste bei einer Ticketstornierung den Ticketpreis zu großen Teilen zurückfordern können. „Einen normalen Flug kann man jederzeit stornieren, dazu braucht man keine Reiserücktrittsversicherung“, erklärt Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die Reiserücktrittsversicherung braucht man nur, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist.“ Ansonsten sollten Passagiere bis auf fünf Prozent des Preises alle Kosten erstattet bekommen.
Geld für einen Flug zurückzubekommen, ist in der Praxis jedoch nicht immer einfach. Deshalb empfiehlt Fischer-Volk einen Musterbrief zur Flugstornierung zu nutzen, der auf der Seite der Verbraucherzentrale Brandenburg zu finden ist.
Und wenn der Flug ausfällt?
„Wird der Flug gestrichen, muss die Airline dem Passagier nach EU-Recht eine Ersatzbeförderung anbieten oder der Passagier kann stornieren. Eine Entschädigung bekommt der Fluggast nicht“, erklärt Fischer-Volk.
Verspätet sich der Abflug, stehen dem Passagier je nach Umständen und Dauer der Verspätung sowie Streckenlänge Betreuungsleistungen zu: auf der Kurzstrecke ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden, auf der Mittelstrecke ab drei Stunden und auf der Langstrecke ab vier Stunden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung und den Transfer dorthin bezahlen, erklärt die Reiserechtsexpertin. Ab einer mindestens fünfstündigen Abflugverspätung können Passagiere außerdem kostenlos stornieren, wenn sie sich entscheiden, doch nicht mehr warten zu wollen. Sie bekommen dann ihr Geld zurück. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten sich die Passagiere an ihren Reiseveranstalter wenden.
Für Eltern wichtig: „Alle Kinder, für die ein Flugschein erworben wurde, sind als Fluggäste anzusehen. Somit steht ihnen ebenfalls ein Ausgleichsanspruch zu. Das gilt auch, wenn sie keinen eigenen Sitz haben, aber trotzdem ein Kindertarif bezahlt wurde“, erklärt Fischer-Volk.
Sanftes Fahren gegen Übelkeit
von Reise Team
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München – Laut Empfehlung des Automobilclubs ADAC sollten außerdem bei Beifahrern mit nervösem Magen die übrigen Insassen auf das Rauchen während der Fahrt verzichten und im Gegenteil viel frische Luft ins Auto lassen. Laute Musik ist ebenfalls nicht angebracht, weil der Körper schon genug mit dem Verdauen der anderen Sinnesreize zu tun hat.
Schon vor der Abfahrt ist ein ausgeglichener Zustand des Magens empfehlenswert, er darf weder leer noch überfüllt sein. Kohlensäurehaltige Getränke und Süßigkeiten vergrößern das Risiko der Übelkeit. Wer unterwegs isst, sollte danach einen kleinen Verdauungsspaziergang unternehmen.
Hilfreich ist den Experten zufolge auch, sich nicht mit Dingen zu beschäftigen, die vom Blick nach draußen ablenken. Besser ist es, die vorbei ziehende Landschaft zu betrachten und zwar möglichst durch die Frontscheibe, nicht durch das Seitenfenster. Den Kindersitz zum Beispiel kann man oft in der Mitte der Rückbank befestigen.
Worauf muss man beim Reisen mit Kleinkindern achten?
von Reise Team
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Wer liebt es nicht, sich regelmäßig auf eine schöne Reise oder in einen entspannten Urlaub zu begeben? Das gehört zu einem erfüllten Leben einfach dazu! Ganz besonders im Alltag mit der Familie ist es stets eine willkommene Abwechslung und ein ganz besonderes Highlight! Aber was ist eigentlich zu beachten, wenn auch die jüngsten in der Familie mit anwesend sind? Kinder bzw. Kleinkinder und Babys? Natürlich muss da vorgesorgt werden, damit auch jene ihren Urlaub ausreichend genießen können. Und was ist außerdem zu beachten, dass für jene auch außerhalb ihres gewohnten Umfeldes für ihre Sicherheit gesorgt ist? Man kann ja doch niemals vorsichtig genug sein…
Zunächst einmal muss sichergestellt sein, dass ihre Ausrüstung vollständig komplett ist.
Die Kleinen sollten ausreichend Kleidung zur Verfügung haben. Je nachdem wohin der Urlaub führt und von welcher Dauer er sein wird, ist dementsprechend vorzusorgen. Verreist man beispielsweise in ein Skigebiet, versteht es sich von selbst, dass eine warme Garderobe mitgeführt werden muss. Jacke, Mütze, Schneeanzug, Winterschuhe, warme Socken etc. sollten auf jeden Fall neben Unterwäsche, Hosen und Pullover bedacht werden. Und selbstverständlich immer ausreichend Ersatz dabeihaben, schließlich neigen ja vor allem noch Kleinkinder gerne dazu, sich schmutzig oder mal das ein oder andere Kleidungsstück kaputt zu machen. Bevor man daher direkt vor Ort neue (möglicherweise teure) Stücke kaufen muss, ist Ersatz deutlich sinnvoller.
Geht die Reise dagegen ans Meer oder in den Sommerurlaub, ist es natürlich das gleiche in Grün. Anstelle von Winterausrüstung, sollte die Kleiderwahl luftiger und leichter ausfallen. Auch Badesachen, Handtücher, Schwimmflügel und Spielzeug sollten natürlich ins Gepäck.
Je nachdem wohin die Reise geht, sind natürlich auch dementsprechende Hygieneartikel mitzunehmen. Zahnbürste, Zahnpasta, Cremes (vor allem Sonnencreme im Sommer) und Co. gehören in jede Reisetasche.
Ist das Kleinkind noch nicht trocken, so müssen natürlich auch Windeln und Zubehör mit an Bord sein. Am besten jederzeit griffbereit, bei Reisen mit dem Flugzeug oder mit der Bahn gehören jene definitiv ins Handgepäck.
Damit sich die Kleinen auf einer längeren Reise nicht langweilen und irgendwann quengelig werden ist es ratsam, ihnen ihr Lieblingsspielzeug, ein spannendes Bilderbuch oder ein Hörspiel an die Seite zu legen. Auch der Schnuller sollte griffbereit sein.
Was die nötige Sicherheit betrifft, sollte auf jeden Fall ein kleines medizinisches Notfallset parat sein. Schließlich kann jederzeit etwas Unvorhergesehenes geschehen, das Kleine könnte sich verletzen oder anderweitig auf Medikamente angewiesen sein. Ein griffbereites Notfallset hat noch auf keiner Reise geschadet.
Leidet das Kind an einer chronischen Krankheit oder sonstigen Einschränkung (Behinderung, Unverträglichkeit, Allergie etc.), sind dessen Medikamente auf der Reise natürlich eine unverzichtbare Selbstverständlichkeit. Bitte auch auf keinen Fall den Ausweis vergessen, auch wenn das Kind noch sehr klein ist. Jener wird auf den meisten Reisen (besonders ins Ausland) ohnehin benötigt. Genauso wie der eigene.
Besonders wenn die Kinder noch besonders klein sind und noch nicht alles verstehen können, ist es wichtig, ihnen die bevorstehende Abwesenheit aus ihrem gewohnten Zuhause rechtzeitig verständlich zu machen. Das kann beispielsweise spielerisch erfolgen. Möglicherweise werden sie ganz am Anfang (möglicherweise ihr erster Urlaub?!) unruhig und zappelig sein, da sie mit der Situation überfordert sind. Auch längere Fahrten können körperlich und seelisch mitunter strapazierend für sie sein.
Die Bezugspersonen, in diesem Fall sehr wahrscheinlich die Eltern, Großeltern, Geschwister oder wer auch immer mit ihnen reist, müssen stets ein wachsames Auge auf sie haben, damit sie sich nicht alleine fühlen und sich schon sehr bald an die neue Umgebung gewöhnt haben. Das verschafft Sicher- und Geborgenheit.
Reisen sind etwas sehr Schönes. Sie sollen Abwechslung, Abenteuer und Entspannung für die ganze Familie sein. Sind jedoch noch sehr kleine Kinder dabei, sind einige Regeln unbedingt einzuhalten. Doch hält man sich jene Punkte bereits vor Augen und kalkuliert rechtzeitig klug und gut vorbereitet, so steht einer unvergesslichen Reise mit den Kleinen nichts mehr im Wege!
Also auf keinen Fall den Lieblingsteddy liegen lassen. Das könnte zu Unannehmlichkeiten während des Urlaubs führen…
Mutig genug für einen Überraschungsurlaub?
von Reise Team
Kategorie: Reise Informationen
Ein Spontanurlaub oder „Überraschungsurlaub“ kann ein tolles Erlebnis sein, aber auch ein ziemlicher Reinfall. Zunächst ist als Unterschied zum normal geplanten Urlaub festzustellen, dass Sie nicht wissen, was auf Sie zukommt – aber gerade die Vorfreude auf das Unbekannte kann schon ein Erlebnis sein. Die meisten Menschen sagen zwar, dass sie Überraschungen mögen, meinen damit aber positive Überraschungen. Die anderen nennen wir dann Probleme… Aber vielleicht ist ein Überraschungsurlaub ja dennoch genau das Richtige für Sie… in jedem Fall gehört etwas Mut dazu.
Unter einem „Überraschungsurlaub“ versteht man nicht die plötzliche Entscheidung in den Urlaub zu fahren. Vielmehr geht es um ein unbekanntes Reiseziel, Sie wissen also nicht wohin Sie fliegen werden. Natürlich können Sie die Reise aber planen wie sonst auch. Sie reichen Urlaub bei der Arbeit ein, kümmern sich um den Hundesitter, buchen ein paar Wochen im Voraus. Aber Sie fahren dann zum Flughafen ohne zu wissen, wohin es geht. Ein ziemlicher Nervenkitzel!
Und dann wird es spannend… Am Flughafen angekommen fragen Sie bei den Reiseveranstaltern nach „Stand By“ Sitzen und Last Minute Angeboten. Da Fluggesellschaften nicht gerne mit halb leeren Flugzeugen fliegen, werden Sie für die nicht ausgebuchten Flüge oft erhebliche Rabatte bekommen, besonders bei den Nachtflügen. Seien Sie hier mutig und etwas frech, es wird sich für Sie lohnen. Wenn Sie alles richtig machen und mit ein ganz klein wenig Glück, werden Sie hier richtig Geld sparen.
Wenn Sie dann am Ziel angekommen sind, müssen Sie nur noch ein Hotel oder eine Unterkunft finden…
Natürlich ist das Ganze durchaus etwas riskant und verrückt – aber gerade das macht den Reiz aus! Diejenigen, die schon mal einen Spontanurlaub gemacht haben, schwören auf den Spaß! Nicht zu wissen, wohin Sie gehen, was Sie tun werden oder auch, welche Art von Kleidung Sie einpacken müssen, macht die Sache extrem spannend und ist eine willkommene Abwechslung in einer durchgeplanten Gesellschaft, in der jeder Tag perfekt durchstrukturiert ist. Sind Sie mutig genug… warum dann nicht?
Häufige Fragen zur Europäische Union (EU)
von Reise Team
Kategorie: Reise Informationen, Top Themen
Frage: „Ich lebe in Amerika und möchte nächstes Jahr meinen Urlaub in Spanien verbringen. Bei der Gelegenheit würde ich gerne auch nach Italien reisen, da ich weiß, dass ich schnell hinfahren kann. Meine Frage bezieht sich auf den Reisepass. Brauche ich einen Pass, um über die Grenze und zurück zu kommen? Ich weiß, dass beide Länder zu EU gehören, aber ich bin mir nicht sicher, ob normale Grenzkontrollen stattfinden. Wenn möglich, würde ich meinen Pass lieber nicht mit mir herumtragen.“
Antwort:
Spanien und Italien sind zwar beide in der Europäischen Union, aber einen Reisepass müssen Sie dennoch mitführen. Reisende müssen sich grundsätzlich in der EU sowohl in Staaten mit als auch in Staaten ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können. Dieser sollte natürlich gültig sein, auch wenn hier häufig ein Auge zugedrückt wird, wenn der noch nicht zu lange abgelaufen ist. Ein Führerschein reicht im übrigen nicht – ein Irrtum im Volksmund.
Hier kommt man leicht durcheinander, denn in Großbritannien brauchen Sie beispielsweise keinen Pass um die Grenze von England nach Schottland oder von Wales nach England zu überqueren. Allerdings ist die Europäische Union vor allem eine politische und wirtschaftliche Union – die Länder haben dennoch oft regelmäßige Grenzkontrollen.
Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass Sie in manchen Ländern der EU sogar verpflichtet sind, Ihren Reisepass mit sich zu führen. In Italien zum Beispiel hat die Polizei das Recht Sie zu stoppen und dann müssen Sie sich ausweisen können.
Reisen im Vereinigten Königreich (UK)
von Reise Team
Kategorie: Reise Informationen, Top Themen
Das Vereinigte Königreich (UK = United Kingdom) besteht aus den Ländern England, Schottland, Wales und Nordirland. Es ist ist eines der beliebtesten Touristenziele auf der ganzen Welt. Vor allem die Hauptstadt von England, London und die Hauptstadt von Schottland, Edinburgh sind gern bereiste Städte und eignen sich auch hervorragend für Kurztrips und Städtereisen.
Reisen innerhalb des Vereinigten Königreichs sind ziemlich einfach, angesichts der vergleichsweise geringen Größe der vier Länder. Drei davon, nämlich England, Schottland und Wales, sind auf dem Landweg miteinander verbunden. So ist es möglich, vom nördlichsten Punkt in Großbritannien – John O’Groats in Schottland – bis zum südlichsten Punkt – Lands End in England – an einem einzigen Tag zu reisen. Ledeglich Nordirland ist nicht auf der gleichen Insel wie die anderen und somit nur über eine kurze Fahrt mit der Fähre zu erreichen – am häufigsten aus Schottland.
Da die Länder klein und gut miteinander verbunden sind, ist das Reisen durch Großbritannien überraschend einfach. Ein Aspekt, der besonders Kurzurlaubern zu Gute kommt. Es ist auch möglich, innerhalb des Landes zu fliegen und auch das Schienen-und Autobahnnetz ist in Großbritannien gut ausgebaut. Allerdings ist Bahnfahren sehr teuer – erst kürzlich machte die Geschichte eines Reisenden die Rune, der für ein Bahnticket für seine Rückfahrt über £ 1.000 (ca. 1.200 €) bezahlen musste. Es gibt aber vor allem für ausländische Besucher und Urlauber Ermäßigungen.
Ein Flug ist da in der Regel schon viel billiger und natürlich einfacher. Großbritannien verfügt über mehrere große Flughäfen. Sowohl internationale als auch Inlandsflüge sind kostengünstig und die Flugpläne sind gut, alle Linien fliegen täglich mehrmals. Dabei benötigen Sie für die Inlandsflüge auch keinen Pass – ein Personalausweis oder eine andere Form der Identifizierung reicht und wird empfohlen.