Pauschalurlauber können bei verschobenem Flug Preis mindern

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Eine Änderung der Flugzeiten ist für Pauschalreisende ärgerlich. Auf eine Preisminderung dürfen sie in den meisten Fällen aber nicht hoffen – es sei denn, die Verschiebung übersteigt eine bestimmte Stundenzahl.

Berlin (dpa/tmn) – Wenn sich ein Flug stark verschiebt, können Pauschalurlauber ein wenig Geld zurückverlangen. Die Verschiebung eines Flugs um bis zu vier Stunden ist nach aktueller Rechtslage zwar hinzunehmen, erklärt die Zeitschrift «Finanztest». Ab der fünften Stunde liegt jedoch ein Reisemangel vor.
Gleiches gilt, wenn sich der Abflughafen ändert. Bei einer Flugzeitänderung ist ab Stunde fünf pro angefangener Stunde ein Nachlass von fünf Prozent des Tagesreisepreises angemessen. Bei einer 14-tägigen Reise für 1400 Euro und einer Änderung von zehn Stunden sind das 30 Euro, rechnet die Zeitschrift vor.
In jedem Fall muss der Veranstalter den Urlauber über die Änderung der Flugzeit informieren, etwa per Brief oder E-Mail. Wer später eine Minderung geltend machen will, sollte innerhalb der angegebenen Frist antworten. Betroffene sollten dabei erklären, dass sie an der ursprünglichen Zeit festhalten möchten und sich bei einer Verlegung eine Minderung des Reisepreises vorbehalten, raten die Experten.
Es gibt noch eine zweite Möglichkeit: Wer – zum Beispiel als Familie mit kleinen Kindern – die neuen Flugzeiten nicht akzeptieren möchte, kann vom Reisevertrag zurücktreten. Auch hier gilt: Dies ist dem Veranstalter schnell mitzuteilen. Schweigt der Urlauber, akzeptiert er damit die Änderungen.
Verspätet sich die Ankunft am Urlaubsort wegen eines geänderten Fluges um mehr als drei Stunden, kann Reisenden außerdem eine Entschädigung von der Airline nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zustehen. Dies gilt aber nicht, wenn die Änderung der Flugzeit 14 Tage vor Abflug oder früher mitgeteilt wurde.

Reise-Ratgeber zum Impfschutz für Urlaub in fernen Ländern

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Bei aller Vorfreude auf den nächsten Sommerurlaub in fernen Ländern sollten Reisende den Impfschutz nicht vergessen. Dieser sollte bereits einige Zeit vor der Reise sichergestellt sein. Wir informieren über gefährliche Gebiete und geben Tipps.

Düsseldorf.. Im Urlaub zieht es wieder viele Reisende in die Ferne. Es locken sonnengeflutete Strände oder tropische Wälder in exotischen Ländern. Doch bei aller Vorfreude darf der Impfschutz nicht vergessen werden, sonst kann der Urlaub mit einer bösen Überraschung enden. Daher ist es ratsam, vor dem Reiseantritt ausreichend Informationen über mögliche Gesundheitsgefahren des jeweiligen Reisegebietes einzuholen.

Je früher, desto besser

Zum Beispiel geben Reisemediziner, Tropeninstitute oder Krankenkassen Auskunft darüber, welche Impfungen für welches Land vorgenommen werden sollten oder sogar muss. Impfungen sind vor allem rechtzeitig durchzuführen, damit der Impfschutz bereits von Reisebeginn an sichergestellt ist. Als Faustregel gilt: je früher, desto besser.

So verlangen beispielsweise manche Immunisierungen mehrere Spritzen nach einem genauen Zeitplan, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten. Dies kann einen Zeitraum von mehreren Wochen einnehmen. Aber auch kurz entschlossenen Last-Minute-Urlaubern wird geraten, sich noch vor dem Abflug eine Injektion geben zu lassen. Das ist besser als gar kein Impfschutz. Über die Kostenübernahme der Vorsorgemaßnahmen sollten sich die Reisenden bei ihrer Krankenkasse informieren. Standardimpfungen werden in der Regel von den Kassen bezahlt, die Kosten für alle anderen Impfungen müssen meistens selbst übernommen werden. Welche Reiseimpfungen durchzuführen sind, hängt vom jeweiligen Urlaubsziel und der eigenen körperlichen Verfassung ab. So reagieren besonders Kinder, immungeschwächte Personen und Menschen im Alter von über 60 Jahren auf Krankheitserreger.

Vorsicht bei niedrigen Hygienestandards

Es gibt Krankheiten auf anderen Kontinenten, die dort deutlich weiter verbreitet sind als in Europa, wie zum Beispiel Cholera. Hierbei handelt es sich um eine durch das Bakterium Vibrio cholerae verursachte Durchfallerkrankung. Sie tritt vor allem in Afrika, Südamerika und Südostasien auf. Betroffen sind insbesondere Länder mit niedrigen Hygienestandards. Die Bakterienübertragung erfolgt durch mit Fäkalien verseuchtes Trinkwasser. Neben der Impfung ist daher das Beachten der Hygieneregeln die beste Vorbeugung gegen Cholera. Informationen zu Präventivmaßnahmen stehen unter anderem in jedem örtlichen Gesundheitsamt oder beim Auswärtigen Amt zur Verfügung.

Ebenfalls in warmen Ländern mit schlechten Hygienebedingungen tritt Typhus auf. Typhus wird durch Bakterien aus der Salmonellen-Familie ausgelöst. Das bis zu 40 Grad ansteigende Fieber soll von starken Kopfschmerzen, Benommenheit und Schwindel begleitet werden. Nach ein bis zwei Wochen können schwere Durchfälle auftreten. Die Typhus-Impfung ist für Reisen in Länder mit unzureichender Hygiene und Trinkwasserversorgung angebracht. Ein erhöhtes Risiko besteht in Gebieten Asiens und Nordafrikas, dort soll Typhus ständig auftreten.

Kein Impfschutz bei Malaria

Bei Reisen in subtropische Länder sollten auch einige Schutzmaßnahmen beachtet werden. Dort kann das Malariarisiko besonders hoch sein. Die Erkrankung beginnt meist plötzlich mit Kopf- und Gliederschmerzen, Frösteln, Hitzegefühl und Fieber. Malaria gleicht anfangs oft einer Grippe. Impfschutz gegen Malaria gibt es bislang noch nicht, aber ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden hilft laut dem Centrum für Reisemedizin das Malariarisiko zu verringern. So sollte man sich in der Dämmerung und nachts in mückengeschützten Räumen aufhalten, zum Beispiel in Räumen mit Klimaanlage: Mücken fliegen nicht vom Warmen ins Kalte. Außerdem ist beim Aufenthalt im Freien abends und nachts körperbedeckende Kleidung wie lange Ärmel und lange Hosen zu tragen. Insektenabwehrende Mittel sind an unbedeckten Hautstellen wie Handgelenke und Nacken aufzutragen. In Hochrisikogebieten ist unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Empfehlenswert kann zudem die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten sein, hierzu sollte der Arzt oder Apotheker um Rat gefragt werden. Chinin wird entgegen einiger Vermutungen nicht zur Vorbeugung von Malaria eingenommen, sondern unter Umständen zur Behandlung.

Der Urlaub- und Reiseratgeber

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Kategorie: Reise Informationen

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Herzlich willkommen auf dem Urlaub- und Reiseratgeber!

Bei all dem Stress auf Arbeit und daheim ist es kein Wunder, dass man ab und zu eine Auszeit benötigt und genau diese sollten Sie sich auch nehmen. Ohne Frage gehört der Urlaub zur schönsten Zeit des Jahres und endlich haben Sie wieder einmal die Möglichkeit eine schöne Zeit mit ihrem Partner zu verbringen, oder mit der ganzen Familie beisammen zu sein. Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Infos rund um ihre nächste Reise und finden nicht nur Tipps für schöne Urlaubsländer, sondern auch worauf Sie bei der Buchung achten müssen.

Schöne Urlaubsziele gibt es auf der ganzen Welt und während es einige eher in die großen Metropolen wie London, New York und Paris zieht, gibt es auch geeignete Angebote im Bereich Strandurlaub. Für jede Geschmack und Geldbeutel sollte das richtige so schnell gefunden sein und selbst mit wenig Geld können Sie heute ein paar schöne Tage fernab von daheim verbringen. Bevor es an die Buchung geht ist es ratsam, dass Sie erst einmal genau den Ablauf ihres Urlaubes planen. Wo möchten Sie gerne hin und was erwarten Sie von Ihrem perfekten Urlaub? Sonne, Strand und Meer, oder Abenteuer pur und soviel Kultur wie möglich- in jedem Fall werden Sie fündig!

Auf den einzelnen Seiten finden Sie nicht nur allgemeine Informationen, sondern auch ein paar Tipps und Tricks, wenn es um die Freizeitgestaltung vor Ort geht. Zudem bekommen Sie auch einen ersten Einblick über die aktuellen Angebote und Möglichkeiten. Es muss nicht immer die große Hotelanlage sein, sondern mittlerweile gibt es auch eine Vielzahl von kleinen Pensionen und privaten Ferienhäusern, welche Sie mieten können.

Mit der perfekten Vorbereitung steht ihrem Urlaub in Amerika, Europa oder Asien nichts mehr im Wege und Sie können sicher sein, dass der Aufenthalt im Urlaubsland unvergesslich wird und Sie diese erholsamen Tage nicht mehr so schnell vergessen werden.

Wir wünschen unseren Lesern viel Spaß beim lesen und durchstöbern der Seite.

Fliegen mit Baby oder Kind: Die besten Tipps

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Während der Elternzeit in den Urlaub zu fliegen wird immer beliebter. Doch bei der Buchung, im Flugzeug oder bei einer Stornierung sollten Familien einige Stolperfallen meiden
Noch mal vier Wochen Amerika, bevor die Elternzeit vorüber ist? Gerade für Familien mit Baby oder Kleinkindern bietet sich eine Fernreise an. Mama oder Papa ist in Elternzeit und das Kind reist noch sehr günstig. Doch es gibt einiges, was beim Fliegen mit dem Nachwuchs zu beachten ist. Neben gesundheitlichen Aspekten – manche Ärzte raten zum Beispiel, dass Babys erst ab dem fünften Lebensmonat fliegen sollen – gibt es praktische Tipps für Flugreisen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Buchung

Die Zeiten, in denen kleine Kinder fast umsonst mitfliegen konnten, sind vorbei. „Die Fluggesellschaften streichen Ermäßigungen oder verlangen Geld für die Sitzplatzreservierung“, schreibt die Stiftung Warentest. Babys reisen oft nicht mehr gratis, auch wenn sie auf dem Schoß der Eltern sitzen. Die meisten Fluggesellschaften verlangen zwischen zehn und zwanzig Prozent des normalen Ticketpreises oder eine festgesetzte Summe. Soll das Baby einen eigenen Sitzplatz haben oder wird es im Urlaub zwei Jahre alt, wird teilweise der volle Flugpreis fällig. Einige Gesellschaften gewähren keinerlei Rabatt, bei einigen anderen gibt es wenigstens 20 Prozent Nachlass auf den Nettoflugpreis.
Birgit Jork-Käferlein
Birgit Jork-Käferlein ist Kinder- und Jugendärztin aus Prien am Chiemsee
© W&B/Privat

Oft lohnt sich aber eine frühe Buchung. Dann können Eltern für lange Strecken die Flugzeiten so wählen, dass das Kind während des Fluges schläft. Wer mit einem kleinen Baby fliegt, sollte sich um einen der raren Plätze in der ersten Reihe bemühen. Denn für Säuglinge gibt es auf Mittel- und Langstreckenflügen auch die Möglichkeit, in einem kleinen, mobilen Bettchen zu schlafen. Allerdings jeweils meist nur eines, was von Nachteil sein kann, wenn eine Familie mit mehreren Babys fliegt. Deshalb gilt oft: Pro Baby muss ein Erwachsener mitfliegen. Dass eine Zwillings-Mama alleine mit zwei Kleinen zu den Großeltern fliegt, ist meist nicht möglich.

Bei Online-Buchungen gilt: Zur Reservierung des Bassinets am besten die Kundenhotline der Flug­gesellschaft anrufen. Sinnvoll ist, gleich abzuklären, bis zu welchem Alter das Baby im mobilen Bettchen schlafen kann. Das ist nämlich abhängig von der Fluggesellschaft – manche gehen nach Alter des Säuglings, andere nach Größe und Gewicht. Wichtig: Billigflieger bieten in der Regel keine Baby-Bassinets an.

Und Achtung: Für die Reservierung spezieller Sitzplätze fallen bei einigen Airlines Kosten an. Außerdem wichtig: Kinder brauchen eigene Reisedokumente. Es reicht nicht, sie in den Pass der Eltern einzutragen.
Martin Sperber
Martin Sperber ist Luftfahrtexperte beim TÜV Rheinland in Köln
© W&B/Privat
Am Flughafen

Eltern sind mit Gepäck, Baby und Kleinkind am Flughafen schnell gestresst. Mit ein paar Tricks geht es leichter. So bieten viele Fluggesellschaften einen Vorabend-Check-in an. Wer in der Nähe des Flughafens wohnt, kann abends einfach seine Gepäckstücke abgeben und hat am nächsten Tag nur noch das Handgepäck.

Meist muss der Kinderwagen als Sperrgepäck aufgegeben werden. Damit Eltern in der Zeit nicht ohne Wagen sind, bieten viele Flughäfen einen Leihservice. Die geliehenen Buggys lässt man am Einstieg einfach stehen. Bei manchen Gesellschaften und Flughäfen dürfen zusammenklappbare eigene Wagen mit bis zum Einstieg. Sie werden als Letztes ins Flugzeug geladen und stehen nach der Landung am Einstieg bereit. Werden Kinderwagen oder ­Buggy beim Transport oder im Gepäck­raum beschädigt, muss das Luftfahrtunternehmen dem Reisenden laut Mont­realer Abkommen den entstandenen Schaden ersetzen. Die genaue ­Höhe berechnet sich danach, was die Gegenstände noch wert waren. Es gibt also nicht den Neupreis, etwa eines Kinderwagens, wieder.

Auf den meisten deutschen Flughäfen gibt es Kinderecken, in denen der Nachwuchs vor dem Abflug oder nach der Ankunft eine Runde toben kann. Manche Flughäfen wie München oder Hamburg bieten kindgerechte Waschräume mit Wickeltisch oder Restaurants mit Kindermenüs an, andere haben Gepäckwagen mit Kindersitzen oder Räume für stillende Mütter.

Tipp: Auf den Seiten der jeweiligen Flughäfen gibt es meist eine extra Rubrik für Familien oder das Reisen mit Kindern. Dort sind die Angebote des jeweiligen Flughafens zu finden.
Kerstin Führer
Kerstin Führer hat das Online-Reiseportal KidsAway.de gegründet und den Ratgeber „Fliegen mit Baby“ geschrieben. Sie lebt in Kassel
© W&B/Privat
Das Handgepäck

Ins Handgepäck von Eltern gehören eine ganze Reihe Dinge. So empfiehlt der Flughafen Frankfurt eine Decke gegen die kühle Luft aus der Klimaanlage, dicke Socken, das Lieblingskuscheltier, Windeln, Feuchttücher, Wechselsachen für Eltern und Baby, Plastiktüten für alte Windeln oder schmutzige Kleidung. Dazu kommen Nuckel und Fläschchen. Das gilt auch für Stillkinder.

Wenn das Kleine während Start und Landung nicht gestillt werden kann, hilft ein Fläschchen. Denn dem Säugling könnten die oberen Atem­wege wie Ohrtrompete und Mittel­ohr Probleme bereiten. Beides ist zwar bereits voll entwickelt, jedoch alters­gemäß noch sehr klein. Die Folge: Babys fällt der Druckausgleich schwer. Durch Schlucken und Saugen wird er automatisch wiederhergestellt. Daher emp­fiehlt die Kinder- und Jugendärztin Birgit Jork-Käferlein aus Prien am Chiemsee, den Säugling bei Start und Landung an die Brust zu legen, ihm Fläschchen oder Schnuller zu geben. Ist das Kind erkältet, sollten Eltern sicherheitshalber vor der Reise noch mal mit ihm zum Kinderarzt gehen. Bei leichtem Schnupfen am bes­ten kurz vor Abflug und Landung abschwellende Nasentropfen geben. „Definitiv nicht fliegen sollte ein Baby, wenn es unter ­einer akuten, eventuell auch fieberhaften Atemwegs­erkrankung wie etwa ­einer Mittelohrentzündung leidet“, so Birgit Jork-Käferlein.

Ebenfalls ins Handgepäck gehören notwendige Medikamente sowie ausreichende Mengen an Baby-Nahrung für den gesamten Flug, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist. Die meisten Gesellschaften halten zwar Gläschen bereit, aber zur Sicherheit lieber genügend einpacken. Familien mit Baby dürfen Babynahrung und Medikamente in der Regel im Handgepäck mitnehmen, ohne dass dies durch die Sicherheitskontrolle beanstandet wird.

Für ältere Kinder sollte gerade auf Flügen ohne Mahlzeiten genügend Essen ins Handgepäck. Belegte Brötchen, Müsliriegel oder Obst werden mit Blick auf die Wolken schnell aufgefuttert. Ganz wichtig: Spielzeug! Kinder brauchen in ihrem engen Sitz genügend Unterhaltung. Neben Büchern, Papier und Stiften vertreiben kleine Spiele oder Hörbücher die Zeit.

Tipp: Auch ohne eigenen Sitzplatz haben Babys meist die gleichen Freigepäckmengen wie Erwachsene. Ausnahme sind die Billigfluglinien, bei denen für Erwachsene genauso wie für Kinder das Gepäck hinzugebucht werden muss. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, welche Bedingungen gelten.
Im Flugzeug: Am besten mit Kindersitz

Familien dürfen häufig zuerst in den Flieger. Das klingt toll. Aber meist dauert es sehr lange, bis alle Passagiere eingestiegen sind und der Flug endlich startet. Es lohnt sich, die Kleinen so lange wie möglich toben zu lassen.

Während Start und Landung werden Kinder ohne eigenen Sitzplatz mit einem extra Gurt auf dem Schoß der Eltern angeschnallt: einem sogenannten Loop-Belt, einem Schlaufengurt, der am Gurt des Erwachsenen eingeklinkt wird. Nach Einschätzung des TÜV Rheinland ist der Loop-Belt aber alles andere als sicher. „Im Fall von Turbulenzen oder einer Notlandung können durch den Schlaufengurt immense Kräfte auf den Bauchraum der Kinder wirken und schwere innere Verletzungen hervorrufen“, sagt Martin Sperber, der Luftfahrtexperte beim TÜV Rheinland ist.

Kinder gar nicht anzuschnallen löst das Problem allerdings auch nicht: Tests zeigen, dass es für Eltern unmöglich ist, ihr Kind bei einem Crash festzuhalten – so wie im Auto auch. Sperber empfiehlt daher, auch für Kinder unter einer Körpergröße von 1,25 Metern ­einen eigenen Sitzplatz zu buchen. Und gleich­zeitig einen für die Luftfahrt zugelassenen Auto-Kindersitz zu verwenden. Erkennbar sind ­diese Sitze am TÜV-Rheinland-Prüf­zeichen „For use in aircraft“. In der Regel müssen Eltern einen solchen Kindersitz selbst mitbringen. Das geht aber eben nur, wenn für das Baby ein Sitzplatz gebucht ­wurde. Dafür berechnen die Airlines den regulären Kindertarif. Sie erhalten ihn für Kinder unter zwei Jahren bei Online-Buchungen meist über die Kundenhotline des Reiseportals, der Flug­gesellschaft oder ansonsten in einem Reisebüro.

So können sie auch den Platz in den Eltern-Kind-Reihen reservieren. „Sitzt das Kind im ­eigenen Kindersitz, ist der Flug meist auch für alle entspannter“, sagt Kers­tin ­Führer aus Kassel, Gründerin des Online-Reiseportals KidsAway.de. „Das Kind weint wahrscheinlich weniger und schläft mehr.“ Wichtig sei, vorab sicherzustellen, dass auf ­allen Flugabschnitten der Reise die Nutzung des Auto­kindersitzes erlaubt ist: „Das gilt insbeson­dere bei Pauschal­flügen, bei denen Flugabschnitte von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden können.“ Sicherheits­­halber sollten sich Eltern einen Beleg für die Nutzung des mitgebrachten Kindersitzes mitnehmen – sei es ein Papierausdruck der entsprechenden Internet­seite der Fluggesellschaft oder eine schriftliche Bestätigung vom Kundenservice. Autositze werden übrigens genau wie Kinderwagen und ­Buggys ohne Aufpreis mitgenommen.

Haben die Eltern ein mobiles Babybettchen gebucht, wird das sogenannte Baby­bassinet nach dem Start von den Flugbegleitern an der Trennwand in den Eltern-Kind-Reihen vor dem Sitz des mitreisenden Eltern­teils aufgehängt und vor der Landung wieder abgebaut. „Aus Sicherheits­gründen müssen Eltern ihr ­Baby während des Starts und der Landung sowie bei Turbulenzen aus dem Körbchen nehmen und in seinen Sitz setzen oder es mit dem Schlaufengurt am Sicherheitsgurt auf ihrem Schoß fixieren“, erklärt Reise-Expertin Führer.

An Bord sollten die Kleinen viel trinken, denn die Kabinenluft ist teilweise etwas trocken. Stillkinder sollten insbesondere bei Langstreckenflügen öfter angelegt werden. Wenn Brei oder Fläschchen an Bord zubereitet werden, rät Kerstin Führer, das Kabinenpersonal um ab­gefülltes Flaschenwasser zu bitten. „Wasser aus der Flugzeugküche wird meist nicht ausreichend erhitzt und ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung deshalb nicht zu empfehlen.“
Wenn man nicht fliegen kann

Wenn der Nachwuchs am Abend vor der Reise Fieber oder Durchfall bekommt, muss der Flug häufig ausfallen. Gut zu wissen, dass Fluggäste bei einer Ticketstornierung den Ticketpreis zu großen Teilen zurückfordern können. „Einen normalen Flug kann man jederzeit stornieren, dazu braucht man keine Reiserücktrittsversicherung“, erklärt Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die Reiserücktrittsversicherung braucht man nur, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist.“ Ansonsten sollten Passagiere bis auf fünf Prozent des Preises alle Kosten erstattet bekommen.

Geld für einen Flug zurückzubekommen, ist in der Praxis jedoch nicht immer einfach. Deshalb empfiehlt Fischer-Volk einen Musterbrief zur Flugstornierung zu nutzen, der auf der Seite der Verbraucherzentrale Brandenburg zu finden ist.
Und wenn der Flug ausfällt?

„Wird der Flug gestrichen, muss die Airline dem Passagier nach EU-Recht eine Ersatzbeförderung anbieten oder der Passagier kann stornieren. Eine Entschädigung bekommt der Fluggast nicht“, erklärt Fischer-Volk.

Verspätet sich der Abflug, stehen dem Passagier je nach Umständen und Dauer der Verspätung sowie Streckenlänge Betreuungsleistungen zu: auf der Kurzstrecke ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden, auf der Mittelstrecke ab drei Stunden und auf der Langstrecke ab vier Stunden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung und den Transfer dorthin bezahlen, erklärt die Reiserechtsexpertin. Ab einer mindestens fünfstündigen Abflugverspätung können Passagiere außerdem kostenlos stornieren, wenn sie sich entscheiden, doch nicht mehr warten zu wollen. Sie bekommen dann ihr Geld zurück. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten sich die Passagiere an ihren Reiseveranstalter wenden.

Für Eltern wichtig: „Alle Kinder, für die ein Flugschein erworben wurde, sind als Fluggäste anzusehen. Somit steht ihnen ebenfalls ein Ausgleichsanspruch zu. Das gilt auch, wenn sie keinen eigenen Sitz haben, aber trotzdem ein Kindertarif bezahlt wurde“, erklärt Fischer-Volk.

Sanftes Fahren gegen Übelkeit

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Kategorie: Reise Informationen

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München – Laut Empfehlung des Automobilclubs ADAC sollten außerdem bei Beifahrern mit nervösem Magen die übrigen Insassen auf das Rauchen während der Fahrt verzichten und im Gegenteil viel frische Luft ins Auto lassen. Laute Musik ist ebenfalls nicht angebracht, weil der Körper schon genug mit dem Verdauen der anderen Sinnesreize zu tun hat.

Schon vor der Abfahrt ist ein ausgeglichener Zustand des Magens empfehlenswert, er darf weder leer noch überfüllt sein. Kohlensäurehaltige Getränke und Süßigkeiten vergrößern das Risiko der Übelkeit. Wer unterwegs isst, sollte danach einen kleinen Verdauungsspaziergang unternehmen.

Hilfreich ist den Experten zufolge auch, sich nicht mit Dingen zu beschäftigen, die vom Blick nach draußen ablenken. Besser ist es, die vorbei ziehende Landschaft zu betrachten und zwar möglichst durch die Frontscheibe, nicht durch das Seitenfenster. Den Kindersitz zum Beispiel kann man oft in der Mitte der Rückbank befestigen.

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